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Gesellschaftsrechtliches Leitungspositionengesetz
Am wurde der Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2381 das Aktiengesetz, das SE-Gesetz und das Unternehmensgesetzbuch geändert werden sollen (Gesellschaftsrechtliches Leitungspositionengesetz - GesLeiPoG), veröffentlicht.
Die Richtlinie (EU) 2022/2381 war bis zum umzusetzen. Das erklärte Ziel der Richtlinie ist es, die Anwendung des Grundsatzes der Chancengleichheit von Frauen und Männern zu gewährleisten und eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter in Führungspositionen zu erreichen. Dafür sollen Verfahrensvorschriften in Bezug auf die Auswahl von Kandidaten für die Bestellung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern von AGs sowie Verwaltungsratsmitgliedern und geschäftsführenden Direktoren von SEs eingeführt werden. Die österreichische Umsetzung soll für alle börsenotierten Gesellschaften gelten.
Es soll verpflichtend vorgesehen werden, dass jedem Vorstand einer börsenotierten Gesellschaft, sofern dieser aus mindestens drei Personen besteht, zumindest eine Frau und ein Mann anzugehören haben. Hierzu soll § 75 Abs 1a AktG eingefügt werden. Eine entgegen dieser Vorgabe vorgenommene Bestellung soll zwar nicht zu deren Nichtigkeit führen, jedoch i...