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ESMA: Konsultation zum EU Listing Act
Die ESMA hat am eine Konsultation eingeleitet, um Rückmeldungen zu den Änderungen der Marktmissbrauchsverordnung und zur MiFID II einzuholen, die durch den EU Listing Act eingeführt wurden.
Betreffend die Marktmissbrauchsverordnung bat die ESMA ua um Rückmeldungen zu Beispielen, in denen die Insider-Informationen, deren Offenlegung der Emittent aufzuschieben beabsichtigt, im Widerspruch zur letzten öffentlichen Bekanntmachung stehen.
Bezüglich der MiFID II soll eine systematische Überprüfung der einschlägigen Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass ein multilaterales Handelssystem, das als KMU-Wachstumsmarkt registriert werden soll, die einschlägigen Anforderungen der MiFID II erfüllt.
S. 7 Die ESMA wird die bis zum eingegangenen Rückmeldungen prüfen und der Europäischen Kommission bis zum übermitteln.