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GesRZ 1, Februar 2025, Seite 7

Technische Regulierungsstandards und Leitlinien zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, MiCAR sowie ESG-Risiken

Die EBA hat am einen Entwurf für technische Regulierungsstandards veröffentlicht, der Kriterien für die Benennung des zentralen Ansprechpartners von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen festlegt. Der zentrale Ansprechpartner soll die Einhaltung der lokalen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im jeweiligen Mitgliedstaat sicherstellen. Die technischen Regulierungsstandards bestimmen die Umstände, unter denen die Ernennung eines zentralen Ansprechpartners erforderlich ist, und definieren dessen Aufgaben.

Am hat die EBA weitere Leitlinien zu den Meldepflichten nach MiCAR veröffentlicht. Die Leitlinien sollen die Anforderungen an die Meldung von Informationen durch Kryptowerte-Dienstleister präzisieren, um eine einheitliche und transparente Berichterstattung an die zuständigen Behörden sicherzustellen. Das Ziel sei, eine einheitliche Aufsicht der national zuständigen Behörden zu gewährleisten, um dadurch die Überwachung des Marktes für Kryptowerte zu verbessern. Die Leitlinien enthalten auch Vorlagen und Erläuterungen, um die von den Kryptowerte-Dienstleistern zu erhebenden Daten einheitlich aufzubereiten.

In ihrem Bericht vom

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