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MiCAR voll anwendbar
Wie in dieser Rubrik berichtet, trat die MiCAR schrittweise in Kraft und ist seit vollständig anwendbar. National wurde die MiCAR durch das in BGBl I 2024/111 kundgemachte MiCA-VVG umgesetzt.
Ziel der MiCAR ist es, ein geregeltes Umfeld für Kryptowerte und deren Emittenten sowie Dienstleistende zu schaffen. Geregelt wird ua ein Zulassungsverfahren für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen. Diese müssen Anforderungen erfüllen, wie den Nachweis ausreichender Eigenmittel, ein geeignetes Risikomanagement, angemessene interne Kontrollsysteme sowie transparente Informationen zu ihren Geschäftsmodellen. Eine weitere Anforderung der MiCAR ist das sog Whitepaper, welches als maßgebliche Informationsquelle dienen soll. Anbieter von Kryptowerten, die keine vermögenswertereferenzierten tokens oder E-Geld-tokens sind, haben in einem Whitepaper ua die wesentlichen Merkmale, die technischen Grundlagen, das wirtschaftliche Konzept, das Risikoverfahren sowie die Rechte und Pflichten der Anleger zu erläutern.
Die FMA übernimmt als zuständige Behörde die Aufsicht über den österreichischen Kryptomarkt und möchte ab 2025 ihren Fokus auf die Regulierung und Beaufsichtigung legen. Dementspre...