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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2297-2

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 33 An- und Abmeldung

Christoph Ritz

1

§ 33 Abs 2 ZustG ist lex specialis zu § 8 ZustG (zB Larcher, Zustellrecht, Rz 500; Sander, in Frauenberger-Pfeiler/Raschauer/Sander/Wessely, Zustellrecht2, § 33 Rz 10). Die Änderung der Kundendaten hat unabhängig davon zu erfolgen, ob aktuell ein Verfahren anhängig ist (zB Larcher, Zustellrecht, Rz 501).

2

Nach Larcher (Zustellrecht, Rz 504) kann die Meldung (§ 33 Abs 2 ZustG) formlos, etwa durch E-Mail, Fax oder Telefon erfolgen.

3

Ergibt sich aus § 8 Abs 1 ZustG oder aus § 104 BAO eine Mitteilungspflicht, so besteht sie neben der Bekanntgabepflicht des § 33 Abs 2 ZustG; daher sind diesfalls zwei Meldungen zu erstatten (vgl zB Larcher, Zustellrecht, Rz 502).

4

Zur Bürgerkarte siehe zB Larcher, Zustellrecht, Rz 507 ff.

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