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iFamZ 6, Dezember 2024, Seite 310

Zurückziehung eines Vorabentscheidungsersuchens

iFamZ 2024/236

Robert Fucik

Art 12 EuUVO; § 90a GOG

[1] 1. Das Stadtgericht Krakau hat sich im vom unterhaltspflichtigen Vater eingeleiteten Scheidungsverfahren XI C 2299/21, das auch den Kindesunterhalt zum Gegenstand hatte, bereits für eine Entscheidung über den Unterhalt der Minderjährigen für unzuständig erklärt, indem es den entsprechenden Entscheidungsantrag zurückgewiesen hat. Dieser Beschluss ist vom Berufungsgericht Krakau zu I Acz 465/22 unwiderruflich bestätigt worden.

[2] Auch der Vater hat bereits die Fortsetzung des österreichischen Unterhaltsverfahrens beantragt.

[3] Die zur Vorabentscheidung vorgelegten Rechtsfragen zur internationalen Zuständigkeit sind daher nicht mehr zu lösen, sodass das Vorabentscheidung...

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