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Vorabentscheidungsersuchen zur Qualifikation des Pflegevermächtnisses
iFamZ 2024/234
Art 4 EuErbVO; § 677 ABGB
Der OGH legt dem EuGH gem Art 267 AEUV die Frage zur Vorabentscheidung vor, ob Art 4 EuErbVO dahin auszulegen ist, dass eine „Erbsache“ vorliegt, wenn ein Anspruch auf Pflegevermächtnis nach § 677 ABGB geltend gemacht wird.
Der Kläger, ehemaliger Lebensgefährte der 2021 verstorbenen Erblasserin, die bis zu ihrem Tod ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hatte, erbrachte in den letzten drei Jahren vor dem Tod der Erblasserin Pflegeleistungen. Die Verlassenschaft nach der Erblasserin wurde den Beklagten mit Beschluss des BG Zell am See rechtskräftig eingeantwortet. Der Kläger begehrt von den Beklagten 57.200 € aus § 677 ABGB. Strittig ist, ob die österreichischen Gerichte international zuständig ...