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iFamZ 6, Dezember 2024, Seite 274

Obsorgeregelung bei Kommunikationsproblemen mit günstiger Zukunftsprognose

iFamZ 2024/204

Susanne Beck

§ 180 Abs 2 ABGB

Eine sinnvolle Ausübung der Obsorge beider Eltern setzt ein gewisses Maß an Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit beider Eltern voraus. Dabei sind Schwierigkeiten im Umgang miteinander und gewisse Probleme in der Kommunikation für einen Obsorgestreit mehr oder weniger typisch.

Die Lebensgemeinschaft der Eltern wurde nach rund 20 Jahren im Mai 2022 aufgelöst. Der Vater stellte den Antrag, ihm die alleinige Obsorge für das Kind zu übertragen. Die Mutter sprach sich gegen diesen Antrag aus.

Das Erstgericht betraute beide Eltern mit der Obsorge und legte den hauptsächlichen Aufenthalt des Kindes bei der Mutter fest. Zudem regelte es die laufenden Besuchskontakte und die Ferienkontakte des Vaters ...

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