Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 6, Dezember 2024, Seite 306

Rückgabe eines schriftlichen gerichtlichen Testaments an den Testator

iFamZ 2024/233

§ 74 NO; § 168, 173 Geo

Der letztwillig Verfügende selbst oder ein von diesem mit beglaubigter Spezialvollmacht ausgestatteter Bevollmächtigter kann die Rückgabe des gerichtlichen schriftlichen Testaments zu Lebzeiten des letztwillig Verfügenden verlangen. Über diese Rückgabe ist ein entsprechendes gerichtliches Protokoll anzufertigen, sodass eine persönliche Anwesenheit des letztwillig Verfügenden oder seines Bevollmächtigten, der die Spezialvollmacht im Original vorzulegen hat, bei Gericht erforderlich ist. Die Bestimmung des § 74 NO ist auf das gerichtliche schriftliche Testament analog anzuwenden.

Rubrik betreut von: Patrick Schweda
Daten werden geladen...