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iFamZ 6, Dezember 2024, Seite 289

Betreute Wohnformen ohne Einrichtungscharakter unterliegen nicht dem HeimAufG

iFamZ 2024/223

Gudrun Strickmann

§ 2 Abs 1 HeimAufG

S. 290 In der hier vorliegenden Ausgestaltung haben die Demenz-Wohngemeinschaften keinen Einrichtungscharakter, da der Bewohner sich darin nicht in eine „heimähnliche“ Lebenswelt begibt, sondern seine selbstbestimmte Lebens- und Haushaltsführung weitgehend bewahren und seinen Alltag selbst gestalten kann.

Ein verpflichtendes Grundservice stellt die (vermietende) Sozialdienste GmbH selbst nicht zur Verfügung. Es wird lediglich im Mietvertrag der Abschluss und das Aufrechthalten eines Betreuungsverhältnisses als Bedingung des Mietverhältnisses vereinbart. Das erforderliche Betreuungsverhältnis wird nicht mit der Sozialdienste GmbH, sondern einem selbständigen Dri...

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