Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 6, Dezember 2024, Seite 305

Schenkung ohne Schmälerung des Stammvermögens

iFamZ 2024/231

§ 784 ABGB

Von Einkünften, aus denen Schenkungen ohne Schmälerung des Stammvermögens gegeben werden können, sind vorweg die für den Lebensunterhalt, die laufenden Verbindlichkeiten und die erforderliche Vorsorge notwendigen Beträge abzuziehen. Der Stamm des Vermögens wird auch durch das Ansparen dieser verbleibenden Einkünfte gebildet. Als Beobachtungszeitraum ist im Allgemeinen das letzte Jahr vor der Schenkung heranzuziehen.

Die Behauptungs- und Beweislast für das Vorliegen der Ausnahme des § 784 Fall 1 ABGB liegt beim Beschenkten. Hier hätte daher die Klägerin vorbringen und beweisen müssen, dass die Schenkungen durch die Nettoeinkünfte (minus Lebenshaltungskosten) gedeckt ...

Daten werden geladen...