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Leistungskondiktionen bei Lebensgemeinschaften
iFamZ 2024/227
Leistungen und Aufwendungen eines Lebensgefährten während einer Lebensgemeinschaft können grundsätzlich nicht zurückgefordert werden, da sie in der Regel unentgeltlich erfolgen. Eine Rückforderung nach § 1435 ABGB kommt jedoch in Betracht, sofern es sich um außergewöhnliche Leistungen handelt, die erkennbar im Hinblick auf das Fortbestehen der Lebensgemeinschaft erbracht wurden und deren Zweck mit der Auflösung der Lebensgemeinschaft verfehlt wird. Eine solche Rückforderung ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Leistende selbst die Erreichung des von ihm verfolgten Zwecks vereitelt. Wurden Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung angeschafft und zunächst gemeinsam verwendet, kann nach Wegfall des Zwecks nur der d...