Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 6, Dezember 2024, Seite 285

Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe umfasst auch den Kinderabsetzbetrag

iFamZ 2024/213

Edeltraud Lachmayer

§ 26 Abs 1 FLAG; § 33 Abs 3 EStG 1988

(Amtsrevision)

Ist – ausschließlich – die Gewährung der Familienbeihilfe Anspruchsvoraussetzung für den Kinderabsetzbetrag, wird dieser schon dann (jedenfalls) zu Unrecht bezogen, wenn auch die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen wurde. Ob Familienbeihilfe iSd § 33 Abs 3 Z 1 EStG 1988 „gewährt“ wird, somit die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe vorliegen, stellt demnach eine Vorfrage iSd § 116 BAO dar, über die – wenn auch von derselben Behörde – grundsätzlich im (gesonderten) Verfahren über die Gewährung von bzw Rückforderung bereits gewährter Familienbeihilfe (als Hauptfrage) bindend entschieden wird. Die Bindung an eine solche Entscheidung besteht im Übrigen unabhängig von ihrer ...

Daten werden geladen...