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Hohe Anforderungen an die Tatsachengrundlage bei gerichtlicher Ersetzung der Zustimmung eines leiblichen Elternteils zur Adoption des Kindes
iFamZ 2024/210
§§ 5, 26 Abs 1 IPRG; § 195 Abs 3 ABGB
OGH 26. 8. 2024, 8 Ob 2/24p
Der bloße Wunsch des leiblichen Elternteils nach Kontakten und Bindung zu seinem Kind ist zwar kein absolut gerechtfertigter Weigerungsgrund, die Adoption muss aber für das Kind geradezu notwendig sein; die Interessen des Kindes an der Adoption müssen eindeutig dominieren. Im Zweifel ist die Verweigerung der Zustimmung des Elternteils als gerechtfertigt anzusehen.
Der bald 13 Jahre alte Zweitantragsteller stammt aus einer außerehelichen Beziehung der damals in der Schweiz lebenden Mutter mit dem ebenfalls in der Schweiz lebenden leiblichen Vater.
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