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Geuder/Fuchs

Sammlung des Wiener Baurechts

Kommentar | Grundwerk inkl. 3. Ergänzungslieferung

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3026-7

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Dokumentvorschau
Geuder/Fuchs - Sammlung des Wiener Baurechts

§ 14. Unbebaute Grundflächen, Begriffsbestimmung

Heinrich Geuder/Gerald Fuchs

(EB zur Nov LGBl 2009/25)

§ 14 wird einfacher gefasst. Bemerkt wird, dass die Bestimmung auf andere Gesetze nur dann anwendbar ist, wenn diese eine subsidiäre Geltung der BO vorsehen; dies ist etwa beim Gesetz über Kanalanlagen und Einmündungsgebühren nicht der Fall.

Anmerkungen:

1) Im Sinne des § 71. Befristet bebaute Grundflächen gelten daher als bebaut.

2) Der Bestimmung kommt vor allem Bedeutung bei der Festsetzung der Höhe der Entschädigung bei Beschränkung oder Entziehung des Eigentums nach § 57 zu. Sie ist jedoch auch in allen anderen Fällen anzuwenden, in welchen von bebauten Liegenschaften die Rede ist (zB § 17 Abs 1). Als bebaut müssen aber auch Gründe (Liegenschaften) angesehen werden, für deren Baubestände die Vermutung des konsensgemäßen Bestandes spricht. S hiezu die E zu § 129 Abs 10.

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