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iFamZ 4, Juli 2008, Seite 219

Das neue Haager Unterhaltsübereinkommen

Globale Kooperations- und Anerkennungsmechanismen

Robert Fucik

Das Haager Unterhaltsübereinkommen (HUÜ) soll ein effizientes und gut zugängliches System der Unterhaltsdurchsetzung auf internationaler Ebene bieten: Der folgende Beitrag bietet einen ausführlichen Blick auf allgemeine wie spezielle Aspekte und widmet sich insb den im HUÜ vorgesehenen globalen Kooperations- und Anerkennungsmechanismen.

I. Allgemeines

A. Ziel und Definitionen

Das HUÜ bezweckt die Sicherung effektiver Durchsetzung von Kindesunterhalt und anderer Formen familiärer Unterstützung, insb durch

  • Einrichtung eines schlüssigen Systems der behördlichen Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten,

  • Antragsmöglichkeiten zur Schaffung von Unterhaltstiteln,

  • Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln und

  • Bereitstellung effektiver Hereinbringungsmaßnahmen (Art 1).

In Art 3 finden sich einige Definitionen, nämlich für Gläubiger, Schuldner, rechtliche Unterstützung, schriftliche Vereinbarung, Unterhaltsvereinbarung und schutzbedürftige Person.

Abweichungen von diesem Kernbereich sind gestattet. So ist ein Vorbehalt erlaubt, mit dem die Altersgrenze in lit a auf 18 Jahre reduziert wird. Allerdings kann ein Staat, der diesen Vorbehalt erhebt, nicht verlangen, dass andere Staaten ihm gege...

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