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iFamZ 4, Juli 2008, Seite 173

Gesetzliche Regelung nichtehelicher Partnerschaften

Astrid Deixler-Hübner

In den letzten Jahren hat hinsichtlich des Familienbegriffs ein Paradigmenwechsel stattgefunden. Das traditionelle Familienbild hat sich erheblich verändert. Durch die in ganz Europa auf politischer und gesetzlicher Ebene geführten Diskussionen wird der Familienbegriff kontinuierlich erweitert. Die Anzahl der Paare, die ohne Trauschein zusammenleben, ist in den letzten Jahren signifikant angestiegen. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft gewinnt als gewählte Form des Zusammenlebens immer mehr an Bedeutung. Die gesellschaftlichen Veränderungen bringen zunehmend neue Lebenswirklichkeiten, für die es noch keinen gesetzlichen Rahmen gibt. Weil die Menschen durchschnittlich immer älter werden, gehen sie auch mehr Beziehungen ein als in früheren Zeiten. Durch Tod, Trennung oder Scheidung bedingt, haben sich vor allem die so genannten Lebensabschnittspartnerschaften explosiv vermehrt. Durch die gesellschaftliche Akzeptanz nichtehelicher Partnerschaften und gleichgeschlechtlicher sexueller Orientierung ist auch der Wunsch nach Legalisierung solcher Partnerschaften verstärkt anzutreffen. Im Gegensatz zu anderen europäischen Rechtsordnungen gibt es in Österreich bislang noch keinen ausreichen...

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