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iFamZ 4, Juli 2008, Seite 193

Haftung des Sachwalters

iFamZ 100/08

Bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte besteht eine Prüfpflicht des Sachwalters, ob eine Gewährung von Sozialleistungen zusteht. Dies auch dann, wenn die betroffene Person schon andere Sozialleistungen erhält. Für die Folgen der Unterlassung der Beantragung muss der Sachwalter haftungsrechtlich einstehen. Ist der Sachwalter ein Rechtsanwalt, kommt dabei der objektive Verschuldensmaßstab des § 1299 ABGB zur Anwendung.

§ 1299 ABGB, § 6 Abs 2 lit d FLAG 1967

OLG Wien , 15 R 33/07v

(...) Hinzu kommt, dass das Gutachten zumindest anspricht, dass die Klägerin seit dem Jahr 1983 im psychiatrischen Krankenhaus der Stadt Wien in Behandlung wäre und bereits 17-mal stationär aufgenommen werden habe müssen. Weiters ist zu berücksichtigen, dass das Gutachten festhält, dass seit dem Jahr 1987 die Klägerin jedenfalls keinerS. 194 Arbeit nachgehen würde. Aufgrund dieser deutlich erkennbaren Anhaltspunkte wäre (...) die Beklagte verpflichtet gewesen, geeignete Nachforschungen anzustrengen, um abklären zu können, ob die Klägerin einer beruflichen Tätigkeit im erheblichen Ausmaß überhaupt nachgegangen ist, die die für die Gewährung der Familienbeihilfe gem § 6 Abs 2 lit d FLAG 1967 notwendige Annahme widerlegen könnte, die Klägerin wäre infolge ihres Krankheitsbildes dauernd außer...

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