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iFamZ 4, Juli 2008, Seite 176

Unterhaltsbemessungsgrundlage eines selbständig und unselbständig tätigen Arztes

iFamZ88/08

§ 140 ABGB

Die vom unterhaltspflichtigen Elternteil als Arzt zu leistenden Beiträge zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer sind von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abzuziehen. Verluste des hauptberuflich in einem Krankenhaus tätigen Arztes aus einer selbständigen Nebentätigkeit (Privatordination) vermindern die Unterhaltsbemessungsgrundlage idR nicht. Anlaufverluste können jedoch von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden, wenn die Aufnahme der selbständigen Nebentätigkeit nach dem Maßstab eines pflichtbewussten Elternteils aufgrund der in absehbarer Zeit zu erwartenden Einkommenssteigerungen gerechtfertigt war.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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