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Haft im EU-Ausland: kein Unterhaltsvorschuss
iFamZ 93/08
Eine über den geldunterhaltspflichtigen Vater verhängte Haft im EU-Ausland (Tschechien) begründet keinen Anspruch auf Haftvorschüsse nach § 4 Z 3 UVG zugunsten des in Österreich lebenden Kindes. Der Umstand, dass auch der Vater Österreicher ist, ändert daran nichts.