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Keine Ehe für gleichgeschlechtliche Partner!
Zur Bindung des Gesetzgebers an fundamentale Strukturprinzipien
Der Katholische Familienverband Österreichs lehnt ein Lebenspartnerschaftsgesetz, das der Ehe nachgebildet ist, ab. Die verfassungsrechtliche Institutsgarantie der Ehe würde durch Regelungen für gleichgeschlechtliche Paare, die sich nur begrifflich, nicht aber durch strukturbildende Merkmale von der Ehe unterscheiden, verletzt.
I. Einleitung
Der Katholische Familienverband Österreichs wurde als familienpolitische Interessenvertretung mit österreichweit rd 55.000 Mitgliedern vom BMJ eingeladen, zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die Lebenspartnerschaft (LPartG) Stellung zu nehmen. In dieser Stellungnahme lehnt der Verband grundsätzlich die Schaffung eines - der Ehe nachgebildeten - Rechtsinstituts für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften ab, da dies den Charakter der Ehe schmälert und letztlich zu einer indirekten Diskriminierung der Ehe führen könnte. Sollte jedoch ein zukünftiges Bundesgesetz die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften regeln, tritt der Familienverband für eine strikte Abgrenzung zum Institut der Ehe, für den Vorbehalt der Adoption von Kindern für Ehepaare und für die Eintragung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften über ein...