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iFamZ 2, März 2010, Seite 105

Wer uns getraut ...

Überlegungen zur eingetragenen Partnerschaft

Dieter Schmutzer

Der folgende Beitrag bietet eine anschaulich geschriebene – teils kritische – Würdigung des EPG. Anhand von Beispielen aus der gelebten Praxis gleichgeschlechtlicher Beziehungen wird gezeigt, in welchen Bereichen das Gesetz für die Betroffenen Fortschritt bringen kann.

I. Einleitung

Nach langer Zeit ist es so weit – Österreichs Lesben und Schwule dürfen sich hochoffiziell „verpartnern“. Bei den betroffenen Frauen und Männern herrscht darüber mehrheitlich Zufriedenheit; denen, die sich vorher dafür nicht interessiert haben, ist es jetzt auch egal. Bei den (politischen) Vertreterinnen und Vertretern wird munter diskutiert und gestritten, ob man denn dem Gesetzgeber applaudieren dürfe oder ihn ausbuhen müsse. Mir scheint in Summe wohlwollender Applaus durchaus angemessen – sowohl aus privater als auch aus professioneller Sicht.

II. Ob ihr Recht habt oder nicht ...

Wahr ist, dass die konservativen Parteien und Interessenvertretungen dieses längst überfällige Recht unter Aufbietung aller Kräfte lang verzögert haben. Wahr ist daher auch, dass Österreich sich als eines der letzten (vergleichbaren) europäischen Länder aufgeschwungen hat, lesbische und schwule Beziehungen nicht mehr grundsätzlich p...

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