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Kein begleitetes Besuchsrecht gegen den deklarierten Willen eines 9-jährigen Kindes bei einer Gefährdung des Wohls der Minderjährigen
iFamZ 95/08
§ 148 Abs 1 ABGB, § 62 Abs 1 AußStrG
Das Besuchsrecht als Grundrecht der Eltern-Kind-Beziehung hat im Konfliktfall gegenüber dem Kindeswohl zurückzustehen, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf das Kind klar jenes Maß überschreiten, das als Folge der Zerrüttung der Eltern ganz allgemein in Kauf genommen werden muss. Die Verpflichtung des obsorgeberechtigten Elternteils, das Kind auf Besuche vorzubereiten, ist der Mutter aus nachvollziehbaren, vom Kindesvater zu verantwortenden Gründen nicht möglich (der Vater setzt trotz rechtskräftiger Verurteilung wegen Verleumdung seine Bemühungen fort, S. 179nachzuweisen, dass die Mutter des Kindes und deren Lebensgefährte kinderpornografische Tätigkeiten entfalten).
Ein gegen den Willen des Kindes angeordnetes begleitetes Besuchsrecht ist aufgrund der im Sachverständigengut-
achten konkret festgestellten Gefährdung des Wohls der Minderjährigen durch erzwungene Besuchskontakte abzulehnen.
Anmerkung
In dieser Entscheidung führen zwei Sachverhaltselemente zur Abweisung des Besuchsrechtsantrags: einerseits das fortgesetzte verleumderische Verhalten des Vaters und andererseits die offenbar damit im Zusammenhang stehende Ablehnung des Besuchsrechts durch das 9-jähri...