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Verlust des Elternunterhalts infolge gröblicher Unterhaltsvernachlässigung durch Selbstmordversuch
iFamZ 91/08
Die Mutter der damals fünf- bzw siebenjährigen Kinder unternahm vor 20 Jahren einen Selbstmordversuch und liegt seitdem im Koma; sie erhält Sozialhilfe. Die Hintergründe der Tat bzw eine psychische Erkrankung lassen sich nicht mehr feststellen. Da der Sozialhilfeträger angekündigt hat, von der Tochter als Unterhaltspflichtiger Ersatz zu verlangen, begehrt diese im Außerstreitverfahren die Feststellung, dass ein Unterhaltsanspruch ihrer Mutter ausgeschlossen ist.
Die Ablehnung des Anspruchs der Mutter auf Elternunterhalt ist vertretbar, weil mit dem Selbstmordversuch der bedingte Vorsatz verbunden ist, sich der Unterhaltspflicht für die Kinder zu entziehen.