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Kindeswohl bei Kindesrückführung
iFamZ 2011/252
Art 13 HKÜ, Art 11 Abs 8 VO Brüssel IIa, Art 8 EMRK
EGMR , Appl Nr. 14737/09, Sneersone und Kampanella gg Italien
Anmerkung
Der EGMR kommt zum Ergebnis, dass die italienischen Gerichte bei Anordnung einer Rückführung iSd Art 11 Abs 8 VO Brüssel IIa gegen Art 8 EMRK verstoßen haben. Diese mit den Tendenzen des EuGH nicht recht leicht vereinbare Entscheidung ist bereits in FamRZ 2011, 1482 (Henrich) veröffentlicht worden. Aus Aktualitätsgründen wird schon in diesem Heft auf diese Entscheidung hingewiesen; im nächsten Heft der iFamZ wird sie einer eingehenden Untersuchung unterzogen werden.
Robert Fucik