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iFamZ 6, November 2011, Seite 297

Medikamentöse Freiheitsbeschränkungen nach dem HeimAufG

Michael Ganner

Das HeimAufG ist seit über sechs Jahren in Kraft und hat sich in der Zwischenzeit vom „kleinen Bruder“ des UbG zu einem gleichwertigen Familienmitglied gemausert. Es hat sich weitgehend bewährt, und die anfängliche, oft sehr emotionale Auseinandersetzung über die Notwendigkeit und die Funktionalität des Gesetzes ist einer fachlichen Diskussion in den Details gewichen. Fallweise tanzt das HeimAufG – im Vergleich mit dem UbG – aber noch immer aus der Reihe. Die Pubertät scheint zwar überstanden, beim Eintritt ins Erwachsenenalter ist aber noch die eine oder andere Hilfestellung nötig. Eine solche soll das den Schwerpunkt dieses Heftes bildende Manual für die Praxis im Umgang mit medikamentösen Freiheitsbeschränkungen sein.

Weder Gesetzgeber noch Lit und Rsp haben bisher eindeutig und zufriedenstellend die Frage beantwortet, welche durch Medikamente verursachten Einschränkungen der Bewegungsfreiheit in den Anwendungsbereich des HeimAufG fallen und daher entsprechend anzuordnen, zu dokumentieren, zu melden und dem dafür vorgesehenen Rechtsschutzverfahren zu unterziehen sind. Im größeren Ausmaß virulent wurde diese Frage erst, als das HeimAufG bereits einige Jahre in Kraft war und die allgemeineren Probleme der Impleme...

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