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Vollstreckbarkeit einer Unterhaltsvereinbarung in einem Scheidungsvergleich tritt erst mit Rechtskraft der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung des Vergleichs ein
iFamZ 2011/219
Strittig ist allein der Vorschussanspruch für Dezember 2010; dieser wurde vom OGH verneint.
Der Beschluss des Erstgerichts vom betreffend die Genehmigung der von den Eltern anlässlich der Ehescheidung für ihre Tochter getroffenen Unterhaltsvereinbarung wurde den Eltern am 25. bzw zugestellt. Die Rsp verneint eine Beteiligtenstellung der Eltern im Genehmigungsverfahren nur insoweit, als sie als Vertragspartner des Kindes anzusehen sind (RIS-Justiz RS0006210; RS0006466). Vor rechtskräftiger Zuteilung der Obsorge an die Mutter (die insoweit getroffene Vereinbarung zwischen den Eltern wäre erst mit pflegschaftsgerichtlicher Genehmigung der Minderjährigen gegenüber wirksam) vertritt aber auch der Vater nicht nur eigene Interessen, sondern kann als solcher auch hinsichtlich der mit der Mutter getroffenen Unterhaltsvereinbarung über den Unterhaltsanspruch der Minderjährigen auch die Interessen der Minderjährigen wahren und ist insoweit auch nicht Vertragspartner (10 Ob 40/10w mwN). Im Anlassfall ist daher die Rechtskraft des Genehmigungsbeschlusses am eingetreten, weil der Beschluss den Eltern am 25. bzw zugestellt wurde und die vierzehntägige Rechtsmittelf...