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iFamZ 6, November 2011, Seite 317

Revisionsrekurs zur Sachwalterentschädigung (II)

iFamZ 2011/230

§ 62 Abs 2 Z 1 AußStrG, § 276 Abs 2 ABGB

Bei der Entscheidung über die Entgeltansprüche des Sachwalters gem § 276 Abs 2 ABGB handelt es sich um eine solche über den Kostenpunkt. Dagegen ist der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig.

Das Erstgericht bestimmte über Antrag des Sachwalters, eines Rechtsanwalts, dessen Entgelt für die Errichtung eines Kaufvertrags und die Einverleibung im Grundbuch mit 3.048,18 Euro sowie für die Vertretung der Betroffenen in einem Verlassenschaftsverfahren mit 1.708,32 Euro. Gleichzeitig verpflichtete es die Betroffene zur Zahlung dieser Beträge an den Sachwalter bei sonstiger Exekution. Das von der Betroffenen angerufene Rekursgericht wies in Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung die Entgeltansprüche des Sachwalters ab und sprach aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei.

Rubrik betreut von: Martin Schauer/Felicitas Parapatits
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