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Übergang vom MSA zum KSÜ in Bezug zur Provinz Saskatchewan
iFamZ 2011/255
MSA, KSÜ
1. Der OGH hat in diesem Sorgerechtsstreit mit Beschluss vom unter Berufung auf Art 3 MSA klargestellt, dass sich die Frage, welchem Elternteil die Obsorge für die beiden Kinder bzw ob den Eltern diese Obsorge gemeinsam zukommt, nach dem Recht der kanadischen Provinz Saskatchewan richtet (6 Ob 30/08t). Die Vorinstanzen sind nunmehr davon ausgegangen, dass aufgrund der Bestimmungen des The Children's Law Act 1997 den Eltern die Obsorge für A gemeinsam, die Obsorge für B hingegen der Mutter zukommt, weil die Eltern zwar vor deren Geburt, nicht mehr jedoch danach zusammengelebt haben (Cohabitation). Die Vorinstanzen haben die Obsorge nunmehr der Mutter allein übertragen (A) bzw die Obsorge bei der Mutter belassen (B).
Der Vater setzt sich in seinem außerordentlichen Revisionsrekurs weitwendig mit der Spruchpraxis kanadischer Gerichte zum Children's Law Act 1997 auseinander. Er übersieht dabei aber den vom Rekursgericht besonders hervorgehobenen Umstand, dass die Kinder infolge des Konflikts der Eltern über ganz wesentliche Fragen der Ausübung der Obsorge belastet sind und daher die Betrauung der bereits bisher überwiegend betreuenden Mutter mit der...