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Verfahren: Bescheidadressat
• Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits mehrfach ausgesprochen hat, kann sich der Adressat eines Bescheides auch aus dem vor dem Spruch befindlichen Adressfeld im Zusammenhang mit der Begründung ergeben. - (§ 93 Abs. 2 BAO), (Abweisung)
(, 0023)