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VfGH: Zweitwohnsitzabgabe Kärnten
• § 7 Abs. 2 der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen vom , 1/18-2006, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom bis , wird wegen gesetzwidriger Zugrundelegung des höchsten Abgabesatzes aufgehoben. - (§ 7 Abs. 2 Ktn. ZweitwohnsitzabgabeG), (Verordnungsprüfungsverfahren von Amts wegen)
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