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SWK 17, 10. Juni 2010, Seite R 37

VfGH: Zweitwohnsitzabgabe Kärnten

§ 7 Abs. 2 der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen vom , 1/18-2006, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom bis , wird wegen gesetzwidriger Zugrundelegung des höchsten Abgabesatzes aufgehoben. - (§ 7 Abs. 2 Ktn. ZweitwohnsitzabgabeG), (Verordnungsprüfungsverfahren von Amts wegen)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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