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VfGH: Wasserleitungsbeitrag Stmk.
• Wenn für ein Gebäude, das nach Art und objektiver Zweckbestimmung eine Wasserversorgung überhaupt nicht benötigt, eine Anschlusspflicht vorgesehen und ein Wasserleitungsbeitrag vorgeschrieben wurde, liegt eine Verletzung im Gleichheitsrecht vor. - (§ 2 Abs. 1 Stmk. GemeindewasserleitungsG), (Aufhebung)
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