Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
VfGH: Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz
• Die Beschwerden gegen vom Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen erteilte "Bescheinigungen", mit denen bestätigt wird, dass diese Gesellschaften an der externen Qualitätsprüfung erfolgreich teilgenommen haben, werden mangels Instanzenzugerschöpfung zurückgewiesen. - (§§ 14, 15 Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz), (Zurückweisung)
( u. a.)