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SWK 17, 10. Juni 2010, Seite R 40

VfGH: Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz

Die Beschwerden gegen vom Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen erteilte "Bescheinigungen", mit denen bestätigt wird, dass diese Gesellschaften an der externen Qualitätsprüfung erfolgreich teilgenommen haben, werden mangels Instanzenzugerschöpfung zurückgewiesen. - (§§ 14, 15 Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz), (Zurückweisung)

( u. a.)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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