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Familienbeihilfe: Anspruch
• Der Zusammenhang zwischen einem ins Auge gefassten Studium in Spanien und einem besuchten Sprachkurs reicht nicht aus, um diesen absolvierten mehrmonatigen Sprachkurs selbst zur "Berufsausbildung" werden zu lassen und für die Zeit des Besuches den Anspruch auf Familienbeihilfe zu begründen. - (§ 2 Abs. 1 lit. b FLAG), (Abweisung)
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