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SWK 17, 10. Juni 2010, Seite R 43

Familienbeihilfe: Anspruch

Der Zusammenhang zwischen einem ins Auge gefassten Studium in Spanien und einem besuchten Sprachkurs reicht nicht aus, um diesen absolvierten mehrmonatigen Sprachkurs selbst zur "Berufsausbildung" werden zu lassen und für die Zeit des Besuches den Anspruch auf Familienbeihilfe zu begründen. - (§ 2 Abs. 1 lit. b FLAG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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