Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
VfGH: Krankenanstaltengesetz Wien
• § 56 Abs. 3 Wr. KrankenanstaltenG i. d. F. LGBl. Nr. 9/1995 Z 12 wird aufgehoben. Die Einschränkung des Begriffes des Betriebsabganges nach Maßgabe der Herkunft der ihn verursachenden Patienten ist grundsatzgesetz- und gleichheitswidrig. - (§ 56 Abs. 3 Wr. KrankenanstaltenG), (Gesetzesprüfungsverfahren von Amts wegen)
()