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VfGH: Tiroler LAO
• § 226a Tir. LAO wird aufgehoben, weil keine sachliche Rechtfertigung für die durch § 226a leg. cit. eingeführte spezielle Regelung der Wiederaufnahme für EuGH-Urteile besteht. - (§ 226a Tir. LAO), (Gesetzesprüfungsverfahren von Amts wegen)
( G 5/09 u. a.)