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Kanalbenützungsgebühr Bgld.
• Für die Heranziehung einer grundsätzlich unter § 5 Bgld. Kanalabgabegesetz (KAbgG) (Kanalbenützungsgebühr) fallende Fläche eines Gebäudes kommt es für die Ermittlung der Berechnungsfläche nicht auf die tatsächliche Bewohnung, sondern auf die Bewohnbarkeit an. - (§ 5 Bgld. KAbgG), (Abweisung)
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