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Glücksspielmonopol
• Gegen die Zulässigkeit der Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch das in § 3 GSpG normierte Glücksspielmonopol und gegen die damit in Zusammenhang stehenden Beschränkungen oder Verbote für in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Spiele bestehen keine Bedenken im Hinblick auf Art. 49 EG. - (§ 3 GSpG), (Abweisung)
(, 0002)