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SWK 14, 10. Mai 2006, Seite 37

Parkometergesetz Wien

Den Masseverwalter treffen im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG die Pflichten des Gemeinschuldners als Zulassungsbesitzer von Fahrzeugen, die zur Konkursmasse gehören; somit auch die Pflicht zur Auskunftserteilung nach § 1a des (Wiener) Parkometergesetzes. - (§ 1a Wr. Parkometergesetz), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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