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Bürgschaft durch Steuerberater
Bürgschaft durch Steuerberater (§ 4 Abs. 4 EStG)
Nach ständiger Rechtsprechung gehört die Übernahme von Bürgschaften für Klienten nicht zu den beruflichen Aufgaben eines Steuerberaters. Daher könnten nur in einem Ausnahmefall bei eindeutiger Verknüpfung zwischen künftiger Einnahmenerzielung und Übernahme einer Garantenstellung solche Aufwendungen zu Betriebsausgaben werden ().