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SWK 14, 10. Mai 2006, Seite 458

Die Gruppenbesteuerung einen Schritt weitergedacht ...

Klaus Kiffmann

Die Gruppenbesteuerung schafft die Möglichkeit der Bildung einer Mehrmüttergruppe. Es stellt sich in diesem Zusammenhang nunmehr die Frage, ob die Mehrmüttergruppe in Form der Beteiligungsgemeinschaft auch nachträglich gebildet werden kann, um der Wirtschaft eine gewisse Flexibilität zu ermöglichen. Zur Veranschaulichung möchte ich folgenden Sachverhalt schildern:

Es wurde eine Gruppe zwischen zwei inländischen Kapitalgesellschaften gebildet. Die GT-GmbH fungiert als Gruppenträger und die GM-GmbH als Gruppenmitglied, wobei die GT-GmbH als beteiligte Gesellschaft 100 % am Gruppenmitglied der GM-GmbH hält. Nunmehr möchte die C-GmbH ihre Option geltend machen und Anteile an der GM-GmbH als Gruppenmitglied erwerben.

Es geht hierbei um die Gefahr der rückwirkenden Ex-tunc-Auflösung der Gruppe. Diese Problemstellung betrifft unter Umständen auch "alte" Organschaften, bei denen eine Mehrmüttergruppe nicht zulässig war. Diese alten Organschaften sind nunmehr in einfachen Gruppen zusammengefasst worden, wobei der Organträger nunmehr als Gruppenträger auftritt. Es soll somit nachträglich eine Beteiligungsgemeinschaft gebildet werden.

Es ergeben sich hierbei diskussionswürdige Lösungsansätze:

1. ...

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