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Arbeitszimmer im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses
Arbeitszimmer im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses (§ 20 Abs. 1 Z 2d EStG)
Werden im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses Räumlichkeiten, die nicht zur Privatwohnung des StPfl. gehören, als Arbeitszimmer genutzt, so handelt es sich dabei im Regelfall um ein außerhäusliches Arbeitszimmer, welches nicht unter die Abzugsbeschränkungen fällt (BFH , VI R39/04 in BB 2006, S 587).