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Erhebung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs
In der Praxis kaum durchführbar!
Eine EG-Verordnung aus dem Jahr 2005 bringt die heimische Wirtschaft ordentlich in Bedrängnis. Die Leidtragenden sind wieder einmal die Wirtschaftstreibenden bzw. die Wirtschaftstreuhänder, denn bei Nichteinhaltung der Meldevorschrift droht eine Verwaltungsstrafe bis zu Euro 5.000,-.
1. Die rechtlichen Grundlagen
Auf europäischer Ebene wurde die Verordnung (EG) Nr. 184/2005 " ... betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen", ABl. Nr. L 35 vom , 23 erlassen.
In Österreich ist die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) verpflichtet, die Zahlungsbilanz Österreichs zu erstellen. Zur Erfüllung dieses Gesetzesauftrages ist die OeNB gemäß § 6 Abs. 2 des Devisengesetzes 2004 berechtigt, von inländischen natürlichen und juristischen Personen sowie von sonstigen Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit Auskünfte und Meldungen einzuholen.
Gestützt auf § 6 Abs. 2 und 3 des Devisengesetzes 2004 hat die OeNB eine einschlägige Meldeverordnung ("Meldeverordnung ZABIL 1/2005") erlassen, aufgrund deren die Meldepflichtigen bestimmt und verpflichtet werden, zu den festgesetzten Terminen die angeführten Meldungen mit de...