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SWK 14, 10. Mai 2006, Seite 49

Das KMU-Förderungsgesetz 2006 (KMU-FG 2006)

Übersicht über die geplanten abgabenrechtlichen Änderungen

Bernadette Gierlinger und Eduard Müller

Mit der am im Ministerrat beschlossenen Punktation wurden diverse Erleichterungen für Einnahmen-/Ausgabenrechner angekündigt. Am selben Tag wurde im Plenum des Nationalrates ein Initiativantrag eingebracht, mit dem als Maßnahmenpaket für Klein- und Mittelbetriebe das Einkommensteuergesetz 1988 und das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert werden sollen.

1. Das KMU-Förderungsgesetz 2006 umfasst folgende steuerlichen Begünstigungen:

• Ein Freibetrag von bis zu 10 % des Gewinnes bei Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, höchstens jedoch 100.000 Euro pro Steuerpflichtigem im Kalenderjahr, soll geltend gemacht werden können. Es ist eine Behaltedauer von vier Jahren betreffend jene Wirtschaftsgüter, für die die Begünstigung geltend gemacht wurde, vorgesehen und eine Nachversteuerung im Falle der vorzeitigen Veräußerung bzw. Verbringung ins Drittland.

• Die Geltendmachung von Anlaufverlusten soll von drei auf sieben Jahre verlängert werden.

• Die Kleinunternehmergrenze soll von 22.000 Euro auf 30.000 Euro angehoben werden.

Die parlamentarische Beschlussfassung bleibt abzuwarten.

Mit dem vorliegenden Artikel werden die Änderungen des Initiativantrages bei den Abgabengesetzen in tabellarischer Form aufbereitet.

1. Tabellarischer Über...

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