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SWK 14, 10. Mai 2006, Seite W 53

EuGH zur Entsendung von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom , Rs. C-244/04, Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland, die deutsche Praxis der Erteilung von Arbeitsvisa (sog. Vander-Elst-Visa) zur Entsendung von drittstaatsangehörigen Arbeitnehmern nach Deutschland als einen Verstoß gegen die in Art. 49 EGV garantierte Freiheit der Dienstleistungserbringung qualifiziert. Diese überwiegend auf dem Erlassweg basierende Praxis, wonach drittstaatsangehörige Arbeitnehmer seit mindestens einem Jahr beim entsendenden Unternehmen beschäftigt sein müssen und ausreichende Nachweise hinsichtlich ihrer (Weiter-)Beschäftigung im Entsendeland bereits vorab bei Beantragung des Visums zu erbringen sind, stellt eine unverhältnismäßige Einschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs dar. In Fortschreibung seiner ständigen Rechtsprechung bestätigt der EuGH die Schlussanträge von Generalanwalt L. A. Geelhoeld und trägt damit den lang gehegten Erwartungen heimischer Dienstleistungserbringer, insbesondere aus dem Baubereich, Rechnung. In einem Aufsatz in ASoK-Heft 4/2006 beleuchtet Mag. Robert Leitner, MBA, die Hintergründe der Entscheidung und ihre Auswirkungen auf die grenz...

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