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SWK 14, 10. Mai 2006, Seite 452

VwGH nimmt wieder zu Immobilien-Kautions-Restwertleasing Stellung

Der VwGH bestätigt seine Rechtsprechung, wonach die Ausübung einer eingeräumten Kaufoption, die durch Kautionen abgedeckt ist, stets anzunehmen sei

Christian Prodinger

Der VwGHhatte über ein Immobilien-Kautions-Restwertleasingmodell auf Grund und Boden des Leasingnehmers hinsichtlich von Wohnimmobilien zu entscheiden.

1. Sachverhalt

1.1. Vertragsbestimmungen

Folgende wesentliche Vertragsbestimmungen waren gegeben:

• Grund und Boden im Eigentum des Leasingnehmers

• Marktüblicher Bestandzins

• Kündigungsverzicht des Immobilienleasingvertrages (hinsichtlich des Gebäudes) über zwanzig Jahre

• Einmalkaution und laufende Kautionen in Höhe von insgesamt 60,9 bzw. 76,3 % der Gesamtinvestitionskosten, wobei die Kautionen den Restwert erreichen

• Kaufoption zum Rest(Buch)wert

• Rückzahlung der Kautionen bei Nichtausübung der Kaufoption, bzw. Verrechnung mit dem Kaufpreis bei Ausübung

• Sonstige übliche Bestimmungen eines Finanzierungsleasingvertrages nach österreichischer Prägung

1.2. Feststellungen der Betriebsprüfung

Der Betriebsprüfer hat folgende Feststellungen getroffen:

• Grundmietzeit von 20 Jahren; "Das heißt, der Leasingnehmer hat sich bewusst langfristig an den von ihm gewählten Standort gebunden. Daraus ist abzuleiten, dass er auch darüber hinaus diesen Standort beizubehalten beabsichtigt".

• Der Restwert wurde erheblich niedriger als der voraussichtlich zu e...

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