Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
VwGH nimmt wieder zu Immobilien-Kautions-Restwertleasing Stellung
Der VwGH bestätigt seine Rechtsprechung, wonach die Ausübung einer eingeräumten Kaufoption, die durch Kautionen abgedeckt ist, stets anzunehmen sei
Der VwGHhatte über ein Immobilien-Kautions-Restwertleasingmodell auf Grund und Boden des Leasingnehmers hinsichtlich von Wohnimmobilien zu entscheiden.
1. Sachverhalt
1.1. Vertragsbestimmungen
Folgende wesentliche Vertragsbestimmungen waren gegeben:
• Grund und Boden im Eigentum des Leasingnehmers
• Marktüblicher Bestandzins
• Kündigungsverzicht des Immobilienleasingvertrages (hinsichtlich des Gebäudes) über zwanzig Jahre
• Einmalkaution und laufende Kautionen in Höhe von insgesamt 60,9 bzw. 76,3 % der Gesamtinvestitionskosten, wobei die Kautionen den Restwert erreichen
• Kaufoption zum Rest(Buch)wert
• Rückzahlung der Kautionen bei Nichtausübung der Kaufoption, bzw. Verrechnung mit dem Kaufpreis bei Ausübung
• Sonstige übliche Bestimmungen eines Finanzierungsleasingvertrages nach österreichischer Prägung
1.2. Feststellungen der Betriebsprüfung
Der Betriebsprüfer hat folgende Feststellungen getroffen:
• Grundmietzeit von 20 Jahren; "Das heißt, der Leasingnehmer hat sich bewusst langfristig an den von ihm gewählten Standort gebunden. Daraus ist abzuleiten, dass er auch darüber hinaus diesen Standort beizubehalten beabsichtigt".
• Der Restwert wurde erheblich niedriger als der voraussichtlich zu e...