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SWK 23, 15. August 2004, Seite 737

Investitionszuwachsprämie - Vorletzter Akt

Romuald Kopf

Die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt die Investitionszuwachsprämie für vergangene Jahre durch Vorlage eines entsprechenden Verzeichnisses mit Anspruch auf Gutschrift geltend werden kann, wird kontrovers diskutiert. Der Vorhang in diesem Drama wird vermutlich erst nach einem höchstgerichtlichen Akt fallen.

Wenn die Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie durch Verzeichnisvorlage erst nach Ergehen des entsprechenden Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerbescheides erfolgt, ist nach Überzeugung des UFS seitens des Finanzamtes ein Bescheid gemäß § 201 BAO zu erlassen, in dem die Prämie abweichend von der Selbstberechnung rechtsrichtig mit null festgesetzt wird.

Giesinger ist dieser Auffassung entgegengetreten. Er vertritt die Rechtsmeinung, das Finanzamt habe innerhalb der Bemessungsverjährung auch dann im Rahmen eines Veranlagungsverfahrens die Prämie zu gewähren, wenn sie erst nach Ergehen des Bescheides geltend gemacht wird.

Der UFS hat sich mit der Rechtsauffassung Giesingers in einer durch den gesamten Senat getroffenen Berufungsentscheidung auseinander gesetzt. Dabei wurde die Fristregelung zwar rechtspolitisch durchaus kritisch gewertet, der Standpunkt aber, dass die Einhaltung der Frist ei...

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