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SWK 23, 15. August 2004, Seite 49

EuGH: Anschlussgebühren Gas-, Elektrizitätsversorgungsnetz

Mehrwertsteuer: Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Anschlussgebühren bei den Gas- und Elektrizitätsversorgungsnetzen zulässig

Urteilstenor des EuGH: Die Klage wird abgewiesen.

( Kommission/Frankreich, Vertragsverletzungsverfahren)

S. 50Anmerkung: Mit dem vorliegenden Urteil stellte der EuGH im Rahmen eines seitens der Kommission angestrengten Vertragsverletzungsverfahrens fest, dass Frankreich durch die Anwendung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Anschlussgebühren für Gas- und Elektrizitätsversorgungsnetze, die den Lieferungen von Gas und Elektrizität über die öffentlichen Netze dienen, nicht gegen die Vorgaben der 6. MWSt-RL verstoßen hat. Die Anwendung eines ermäßigten Satzes durch Frankreich allein auf die Anschlussgrundgebühr, die zum Bezug einer geringfügigen Energiemenge berechtigt, muss nach diesem Urteil nicht zur Folge haben, dass derselbe ermäßigte Satz auch auf jede andere Energielieferung angewendet wird. Eine selektive Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ist daher möglich.

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND...
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