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EuGH: Zigarettenautomaten
• Mehrwertsteuer: Recht zur Aufstellung von Zigarettenautomaten ist keine Vermietung von Grundstücken
Urteilstenor des EuGH:
Art. 13 Teil B lit. b der 6. MWSt-RL ist dahin auszulegen, dass es keine Vermietung eines Grundstücks darstellt, wenn der Eigentümer von Räumlichkeiten (der Lokalinhaber) dem Eigentümer eines Zigarettenautomaten das Recht einräumt, den Automaten für einen Zeitraum von zwei Jahren an einer von dem Lokalinhaber bezeichneten Stelle in den Räumlichkeiten gegen einen prozentualen Anteil an den Bruttoerträgen aus dem Verkauf von Zigaretten und anderen Tabakwaren aufzustellen, zu betreiben und zu warten, jedoch mit keinen anderen Besitz- und Kontrollrechten als in der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien angegeben.
( Sinclair Collis, Vorabentscheidungsersuchen des britischen House of Lords)
Anmerkung: Der dem Urteil zugrunde liegende Rechtsstreit des Ausgangsverfahrens betraf die Frage, ob die Einräumung des Rechts zur Aufstellung eines Zigarettenautomaten in Geschäftsräumen umsatzsteuerpflichtig ist oder unter die Befreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken fällt.