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Künstler: Abzugsteuer
• Der Abzugsteuer nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 unterliegt nur jener Anteil des Entgeltes, der zu Einkünften des Künstlers führt. Die ausländische Künstleragentur unterliegt insbesondere mit dem auf ihre Management- bzw. Agenturleistungen entfallenden Entgeltsanteil nicht der Abzugsteuer nach § 98 Z 3 i. V. m. § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988. Insoweit liegt nämlich eine Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen nicht vor. - (§ 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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